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Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Stand: 11. Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der CodePartner GmbH, Twisterlingsbogen 5, 26160 Bad Zwischenahn (nachfolgend „CodePartner“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen individuelle Softwareentwicklung, KI-Softwareentwicklung, Beratung, Konzeption, Integration, Automatisierung, technische Umsetzung, Wartung und Weiterentwicklung.

Diese AGB gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Vertrag, Leistungsverzeichnis oder einer ausdrücklich vereinbarten Leistungsbeschreibung gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen

Angebote von CodePartner sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, Unterzeichnung einer Vertragsurkunde oder eine sonstige eindeutige übereinstimmende Vereinbarung zustande.

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Projektplan und sonstigen ausdrücklich einbezogenen Vertragsunterlagen. Produktdarstellungen und Inhalte dieser Website stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar.

3. Leistungsgegenstand und Projektorganisation

CodePartner erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anerkannten fachlichen und technischen Stand, soweit im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist. Ob eine Leistung als Dienstleistung oder als werkvertraglich geschuldeter Erfolg zu erbringen ist, richtet sich nach der konkreten Leistungsbeschreibung und dem Vertragszweck.

CodePartner darf zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeitende und Unterauftragnehmer einsetzen. Die Verantwortung von CodePartner für die vertragsgemäße Leistung bleibt hiervon unberührt.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben, Testdaten und Entscheidungen rechtzeitig und in geeigneter Form bereit. Er stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Daten, Software, Schnittstellen und sonstige Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen.

Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen und von CodePartner nicht zu vertreten sind, können zu einer angemessenen Anpassung von Terminplan und Vergütung führen.

5. Änderungen und zusätzliche Leistungen

Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden vor Umsetzung hinsichtlich Auswirkungen auf Aufwand, Kosten und Termine bewertet. Zusätzliche Leistungen werden erst nach entsprechender Beauftragung ausgeführt, sofern nicht ausnahmsweise eine sofortige Maßnahme zur Abwendung eines erkennbaren Schadens erforderlich ist.

6. Vergütung und Abrechnung

Vergütung, Abrechnungsmodell, Abschlagszahlungen und Zahlungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist, verstehen sich vereinbarte Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und Rechnungen sind nach den gesetzlichen Vorschriften fällig.

Reise-, Lizenz-, Hosting-, Provider- oder sonstige Fremdkosten werden nur berechnet, soweit dies vereinbart ist oder der Auftraggeber deren Entstehung vorab freigegeben hat.

7. Termine und Verzögerungen

Termine und Projektpläne sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögert sich ein Projekt aus Gründen, die CodePartner nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund fehlender Mitwirkung, nachträglicher Änderungen oder Verzögerungen bei Drittanbietern, verschieben sich betroffene Termine angemessen.

8. Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen

Soweit ein abnahmefähiger werkvertraglicher Erfolg geschuldet ist, wird der Auftraggeber nach Bereitstellung zur Abnahme aufgefordert. Die Abnahme richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den im Vertrag vereinbarten Abnahmekriterien. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Teilabnahmen können vereinbart werden, wenn Leistungen in sachlich abgrenzbaren Projektabschnitten erbracht werden.

9. Mängel und Nacherfüllung

Bei werkvertraglichen Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit im individuellen Vertrag nichts wirksam Abweichendes vereinbart ist. Der Auftraggeber unterstützt CodePartner bei der Reproduktion und Eingrenzung eines Mangels und stellt hierzu erforderliche Informationen, Zugänge und Beispieldaten bereit.

Kein Mangel liegt insbesondere vor, soweit eine Abweichung auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, nicht freigegebene Systemumgebungen, externe Dienste oder eine vertragswidrige Nutzung zurückzuführen ist und CodePartner die Ursache nicht zu vertreten hat.

10. Drittsoftware, Open Source und KI-Dienste

Soweit für das Projekt Drittsoftware, Open-Source-Komponenten, APIs, Cloud- oder KI-Dienste eingesetzt werden, können ergänzend die Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter gelten. CodePartner weist auf für das Projekt wesentliche Abhängigkeiten hin, soweit diese bei der Umsetzung erkennbar und relevant sind.

Leistung, Verfügbarkeit, Preise oder technische Bedingungen externer Anbieter können sich außerhalb des Einflussbereichs von CodePartner ändern. Daraus entstehende Anpassungen werden gemeinsam bewertet und, soweit sie zusätzlichen Projektumfang verursachen, gesondert vereinbart.

11. Besonderheiten von KI-Funktionen

Generative KI-Systeme arbeiten probabilistisch. Auch bei sorgfältiger Konzeption und Qualitätssicherung können Ausgaben unvollständig, unzutreffend oder variabel sein. Die vertraglich vereinbarten Qualitäts-, Prüf- und Freigabemechanismen bestimmen daher, für welche Aufgaben KI-Ausgaben unmittelbar genutzt werden dürfen und wo eine menschliche Kontrolle erforderlich ist.

CodePartner schuldet keine absolute Fehlerfreiheit generativer Ausgaben, soweit eine solche nicht ausdrücklich als messbares Abnahmekriterium vereinbart wurde. Vereinbarte technische Schutz-, Prüf- und Qualitätsmechanismen bleiben hiervon unberührt.

12. Nutzungsrechte

Der Umfang der Nutzungsrechte an individuell erstellten Arbeitsergebnissen richtet sich vorrangig nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten einfachen Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.

Bereits vor Projektbeginn vorhandene Werkzeuge, Bibliotheken, Frameworks, generische Komponenten, Methoden, Know-how und wiederverwendbare technische Bausteine verbleiben bei ihrem jeweiligen Rechteinhaber. Rechte an Drittsoftware und Open-Source-Komponenten bestimmen sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemachte vertrauliche Informationen vertraulich und verwenden sie nur für die Durchführung des Vertrags. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

Soweit CodePartner personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO vorliegen, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

14. Haftung

CodePartner haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei übernommener Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von CodePartner.

15. Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem individuellen Vertrag. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere bei Werkverträgen, bleiben anwendbar, soweit sie nicht wirksam individualvertraglich geregelt wurden.

16. Referenzen und Kennzeichen

CodePartner verwendet Name, Logo oder Projektinformationen des Auftraggebers nicht zu Referenz- oder Werbezwecken, sofern der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich freigegeben hat.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung nicht zwingend vorgeschrieben ist. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von CodePartner Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

18. Anbieter

CodePartner GmbH
Twisterlingsbogen 5
26160 Bad Zwischenahn
Deutschland
E-Mail: kontakt@ki-softwareentwicklung.de
Telefon: 0441 1813 1820

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